Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik

Geschätze Lesezeit 4-6 Minuten

Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik

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Eine Abfindung oder sonstige Form von außerordentlichem Einkommen trifft Arbeitnehmer meist zum Ende einer Beschäftigung im Unternehmen. Im Hinblick auf die drohende Kündigungs- und Abfindungswelle 2023, ist diese Gefahr für tausende Arbeitnehmer real und nicht mit einem planbaren Jobausstieg gleichzusetzen. Was auf den ersten Blick nach einer Herausforderung für die eigene Steuerbelastung klingt, kann zu einem der größten Steuerersparnisse der beruflichen Laufbahn werden. Wie Sie mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) durch clevere Anlagestrategien Ihre Steuerlast um ein Vielfaches senken, erfahren Sie in unserem Artikel. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, was genau Photovoltaikanlagen für Anleger mit einer Abfindung so attraktiv macht. Mit diesem Wissen sind unsere Kunden in der Lage, Abfindungen nahezu steuerfrei zu behandeln und strategisch ins eigene Privatvermögen einzugliedern.

Als innovatives und unabhängiges Finanzberatungsunternehmen begleiten wir unsere Kunden dabei, die Steuerlast durch Investitionen in nachhaltige Anlagegüter zu verringern. Dabei setzen wir in Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern und Experten auf einen modernen und bewehrten Ansatz in der Beratung. Sichern Sie sich einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns und erfahren Sie alles, was Sie für Ihre individuelle Situation zum Thema IAB-Investment wissen müssen. Wir sind zu jeder Zeit uneingeschränkt für Ihre Anlagenberatung da.

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Die Anschaffung von PV-Anlangen für Arbeitnehmer
Mit der Ausschüttung einer Abfindung an Sie eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten für eine Investition. Dabei zeichnen sich viele Wege negativ dadurch aus, dass erst mit dem versteuerten Überschuss Ihrer Abfindung investiert werden kann. Ohne hinreichende Planung werden somit bei beispielsweise 300.000€ nach Steuern nur 160.000€ für Ihre private Investitionen übrigbleiben. Anders als bei abschreibungspflichtigen Immobilien oder den meisten Fonds, qualifizieren sich Photovoltaikanlagen als Investitionsabzugsbetrag (IAB). Das bedeutet, dass diese Anschaffung gemeinsam mit Ihren außerordentlichen Einkünften in einer Steuererklärung berücksichtigt wird. Somit entsteht mit Solar Direktinvestments ein Aufwand, welcher das zu versteuernde Einkommen am Ende des Jahres massiv senkt. In den meisten Fällen sinkt die Steuerlast der Abfindung auf einen neutralen Wert, was eine Besonderheit des Investitionsabzugsbetrags darstellt.

Wie Sie sehen, steht Ihnen bei der Anschaffung IAB qualifizierter Wirtschaftsgüter der volle Betrag Ihrer Abfindung für das Investment zur Verfügung. Da PV-Anlagen auch über die Investition hinaus für Erträge durch Stromerzeugung sorgen, eignet sich diese Form der Anlage besonders für fortlaufende Gewinne. Die Voraussetzung für ein solches Steuersparmodell sowie die genaue Gestaltung besprechen wir unverbindlich mit Ihnen in einem Beratungsgespräch. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob Sie Ihre Abfindung zur Investition noch erwarten oder bereits erhalten haben: gemeinsam mit unseren Experten für IAB und die Abschreibung von PV-Anlagen, planen wir den Prozess langfristig und im Voraus.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich habe meine Abfindung bereits erhalten: kann ich meine Steuern trotzdem noch optimieren?
Ja, unsere Kunden in der unabhängigen Beratung stehen an verschiedenen Stellen auf dem Weg zum eigenen PV-Investment. Dabei kommt es nicht zwingend darauf an, ob Sie auf Ihre anstehende Abfindung blicken oder diese bereits erhalten haben. Welche Faktoren neben der Einkommensteuererklärung und Ihrem Anschaffungsinteresse noch entscheidend sind, erklären wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.
Robert Thiele
Robert ThieleSenior Advisor | B.A. Betriebswirtschaftslehrer_thiele@neo-capital.de

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