Nießbrauch bei Immobilienübertragung – Steueroptimierung und rechtliche Gestaltung im Fokus

Geschätze Lesezeit 2-4 Minuten

Nießbrauch bei Immobilienübertragung – Steueroptimierung und rechtliche Gestaltung im Fokus

Geschätze Lesezeit 2-4 Minuten

Die Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt gehört zu den effektivsten Strategien zur steuerlich optimierten Vermögensnachfolge. Dabei wird das Eigentum an eine andere Person – etwa das eigene Kind – übertragen, während sich der bisherige Eigentümer das wirtschaftliche Nutzungsrecht (Nießbrauch) vorbehält. Diese Konstruktion hat gleich mehrere Vorteile: Sie reduziert den steuerlich relevanten Wert der Schenkung, sichert dem Übertragenden lebenslange Einkünfte und schafft klare Verhältnisse innerhalb der Familie – insbesondere bei der Übergabe vermieteter Kapitalanlageimmobilien.

Image

Für vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Immobilienanleger ist der Nießbrauch nicht nur ein Mittel zur familiären Nachlassregelung, sondern auch ein steuerstrategisches Instrument. Die Neo Capital GmbH begleitet Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung von Immobilienübertragungen mit Nießbrauch und stimmt steuerliche und rechtliche Fragen eng mit Notaren und Steuerberatern ab – individuell, vorausschauend und renditeorientiert.

Hier erfahren Sie mehr

Der zentrale Effekt des Nießbrauchs liegt in der Wertminderung der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung. Da der Nießbrauchnehmer – häufig die übertragende Person – weiterhin wirtschaftlich von der Immobilie profitiert, verringert sich der steuerlich anzusetzende Wert für die beschenkte Person. Das hat direkten Einfluss auf die Höhe der Schenkungssteuer: Je niedriger der angesetzte Immobilienwert, desto mehr Vermögen kann steuerfrei übertragen werden, ohne dass die Freibeträge überschritten werden.

Die genaue Minderung hängt von der Lebenserwartung des Nießbrauchnehmers ab. Das Finanzamt berechnet hierfür den Kapitalwert des Nießbrauchs anhand standardisierter Tabellen (§ 14 BewG i. V. m. § 55 EStDV). Je jünger der Nießbrauchnehmer – und je länger also die voraussichtliche Dauer der Nutzung – desto größer ist der steuerlich anzusetzende Abzug vom Gesamtwert der Immobilie. Besonders interessant:

Ein gezielter, wenngleich ungewöhnlicher Steuertrick besteht darin, dass ein männlicher Nießbrauchnehmer seinen amtlichen Geschlechtseintrag ändern lässt – etwa in “weiblich”. Da Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung haben, ist in diesem Fall vom Finanzamt ein höherer Kapitalwert des Nießbrauchs anzusetzen – was wiederum zu einer noch stärkeren Reduzierung des schenkungssteuerpflichtigen Immobilienwerts führt. Dieser steuerlich zulässige Kniff kann – rein formal – mehrere zehntausend Euro an Steuerlast sparen.

FAQ: Nießbrauch bei Immobilienübertragung

Nießbrauch ist das Recht, eine Immobilie wirtschaftlich zu nutzen, ohne deren Eigentümer zu sein. Bei einer Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt wird das Eigentum auf eine andere Person übertragen, während der Schenkende die Mieteinnahmen und Nutzungsrechte behält.

Til Palkoska
Til PalkoskaAdvisort_palkoska@neo-capital.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 - 20.00 Uhr

Folge uns

OFFICE

Neo Capital GmbH
Stresemannstraße 48
10963 Berlin

t. +49 30 91733522
m. info@neo-capital.de